Skip to main content

Rund 80 Mio. Liter PFAS-haltige Löschmittel sind schätzungsweise noch in den Schaumfeuerlöschern in deutschen Betrieben vorhanden. Feuerlöscher und Löschanlagen mit PFAS-haltigem Schaummittel stehen im Verdacht, gefährliche chemische Verbindungen zu enthalten. Diese Verbindungen sind nicht nur schwer abbaubar, sondern können auch krebserregend sein.

Obwohl einige dieser Stoffe bereits in der EU verboten sind und ein generelles Verbot diskutiert wird, dürfen schon befüllte mobile und stationäre Systeme bestimmte Feuerlöschschäume (PFOA-haltiger Schaum) noch bis zum 04.07.2025 verwenden werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Freisetzungen aufgefangen und Lagerbestände von mehr als 50 kg der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, Gewerbeaufsichtsamt oder Regierungspräsidium) gemeldet werden. Da die Meldefrist bereits abgelaufen ist, sollte die Meldung daher schnellstmöglich durchgeführt und danach regelmäßig einmal jährlich wiederholt erfolgen. Es ist von großer Bedeutung, sich schnell mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden und Sanktionen zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.

Egal ob bei unabsichtlicher oder wissentlicher Freisetzung des Schaums muss dieser schon jetzt aufgefangen werden. Ein Entweichen in die Umwelt oder gar das Einleiten in das Abwasser kann zu enormen Sanierungskosten führen.

Um sich dennoch gegen die unabsichtliche Freisetzung nach einem Versicherungsfall abzusichern, bieten Versicherer die Möglichkeit einer Vertragserweiterung an. So ersetzt der Versicherer bei Einschluss der Klausel „Kosten für die Dekontamination von Erdreich“ Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Versicherungsfall aufwenden muss. Während die Klausel inzwischen in vielen Verträgen fest verankert ist, muss diese bei Recyclingtarifen gesondert vereinbart werden. Dies hängt unmittelbar mit den unterschiedlichen, zum Teil gefährlichen Abfällen in der Kreislaufwirtschaft zusammen. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination des Erdreichs nach z.B. einem Brandschaden, ist in Betrieben der Abfallwirtschaft deutlich erhöht.

Was den Austausch PFAS-haltiger Schaummittel angeht, empfiehlt es sich frühzeitig aktiv zu werden. Der Austausch sollte vorgezogen werden, damit nicht im Fall der Fälle die PFAS-haltigen Substanzen, mit ihren Nachteilen für die Umwelt, verwendet werden müssen.