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Ein Feuerwehrplan ist mehr als nur eine Pflichtübung. Erleichtern Sie die Arbeit der Feuerwehr und schützen Sie Ihr Unternehmen mit einem aktuellen und detaillierten Feuerwehrplan. Ein veralteter Plan kann im Ernstfall fatale Folgen haben.

Feuerwehrpläne sind ein Hilfsmittel für die Feuerwehr, um der Einsatzleitung bereits auf dem Weg zum Einsatzort wichtige Informationen für die Einsatztaktik zur Verfügung zu stellen. Diese ermöglichen eine zügige Orientierung innerhalb und außerhalb der betreffenden baulichen Anlage.

Feuerwehrpläne können dazu beitragen, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Zusätzlich beinhalten Feuerwehrpläne besondere Gefahrenschwerpunkte, um zu verhindern, dass Einsatzkräfte weiteren unnötigen Gefahren ausgesetzt sind. Des Weiteren enthalten Feuerwehrpläne Informationen über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen.

Die Forderung eines Feuerwehrplans kann sich direkt aus den zutreffenden Sonderbauverordnungen oder aus dem Schutzziel der Ermöglichung von wirksamen Löscharbeiten ergeben. In den meisten Fällen wird beim Umgang mit gefährlichen Stoffen in größeren Mengen ein Feuerwehrplan gefordert, da im Falle eines Brandes eine besondere Gefahr für Mensch oder Umwelt besteht. Darüber hinaus hängt die Notwendigkeit eines Feuerwehrplans von der Lage, Art und Nutzung des Objektes ab.

Die Anforderungen an das Layout, an den Inhalt und die grafische Gestaltung der Feuerwehrpläne ergeben sich aus der DIN 14095. Aufgrund der Wichtigkeit der Feuerwehrpläne als Einsatzmittel der Feuerwehr müssen Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich, der Flucht- und Rettungswege, der Ansprechpartner und / oder zusätzliche Lagerung von Gefahrstoffen in die Feuerwehrpläne unverzüglich eingetragen werden. Gemäß DIN 14095 sind Feuerwehrpläne spätestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

Aus der Novellierung der DIN 14095 mit Veröffentlichung vom Februar 2024 ergeben sich redaktionelle Änderungen und die Überarbeitung von normativen Verweisen. Seit der Novellierung gilt für Industriebauten, dass der Feuerwiderstand tragender und aussteifender Bauteile im Feuerwehrplan dargestellt werden muss.

Die Anforderungen an die Darstellung des Umgebungsplans wurde konkretisiert. Informationen zur Nutzung von Nachbargebäuden, sowie Löschwasserentnahmemöglichkeiten sind hierbei erforderlich. Ebenfalls ist es verpflichtend, dass Sammel- und Anleiterstellen für zweite Rettungswege, Sonderlöschmittel und Photovoltaikanlagen, sowie besondere Einrichtungen in den Feuerwehrplan aufgenommen werden. Durch die Ergänzung der Dachaufsichtspläne erhält die Feuerwehr einen Überblick über etwaiger Photovoltaikanlagen, Rauchabzugsanlagen und sonstige hinderliche Dachaufbauten.

Die Hübener Versicherungs AG empfiehlt bei Erstellung oder Überarbeitung eines Feuerwehrplans über die Anforderung der DIN 14095 die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubeziehen, da diese zusätzliche Ausführungsbestimmungen für erforderlich ansehen kann.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Feuerwehrplan noch den aktuellen Anforderungen entspricht.