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Jeder Betrieb sollte im Rahmen seines betrieblichen Risikomanagements etwaige Gefahrenquellen identifizieren. Welche dies sind ist naturgemäß von der Betriebsart abhängig. Bei Recyclingunternehmen beispielsweise spielt der Explosionsschutz regelmäßig eine wichtige Rolle. Entstehen bei einem Recycler durch die mechanische Verarbeitung doch häufig Stäube brennbarer Feststoffe (zum Beispiel von Holz, Kunststoff oder Metallen), die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Von daher ist es wichtig, dass mögliche Explosionsgefahren beurteilt und etwaige Schutzmaßnahmen definiert werden. Die eigentliche Gefährdungsanalyse sollte durch hinreichend qualifizierte Personen erfolgen. Zur Unterstützung der handelnden Personen im Betrieb hat der Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die neue DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ veröffentlicht. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3360. Das Thema hat seine Bedeutung nicht nur aus der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sondern auch, da eine Missachtung im Fall eines Feuerschadens als Obliegenheitsverletzung gewertet werden kann. Zudem kann es bei Personenschäden auch zu strafrechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Personen im Betrieb kommen.